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Grand Cru der Gemeinde Salgesch
Zudem werden nur Trauben zugelassen, welche nach der Methode der integrierten Produktion, also umwelt-schonend, angebaut wurden. Eine Aufzuckerung oder Verschnitt ist verboten. Ein Ausbau in Barriques ist ausdrücklich verboten. Mindestens 15 Monate müssen die Weine im Keller der Produzenten reifen, bevor sie dem Urteil einer nationalen Degustationskommission unterstellt werden. Erst wenn der Wein von dieser Kommission mit mindestens 18 von 20 Punkten bewertet wurde, darf er sich Grand Cru der Gemeinde Salgesch nennen und wird mit dem entsprechenden goldenen Label der Gemeinde Salgesch gekennzeichnet. Dass es sich beim Grand Cru verdientermassen um einen Spitzenwein handelt, beweist die radikale Selektion. Eine Elite von Salgescher Weinproduzenten schafft es jährlich, sich mit dem Label schmücken zu dürfen. Gemeinschaft für Weinqualität Postfach 122 CH - 3970 Salgesch |



