Sozialamt (Fürsorgeamt)
Das Sozialamt ist Anlaufstelle für:
  • den Erhalt von finanzieller Hilfe im Falle ausgewiesener Bedürftigkeit Obdachlose Personen
  • die Vermittlung von Sachhilfe
  • die Ein-/Rückforderung von Leistungen (Rückerstattungen, Elternbeiträge, Verwandtenunterstützung)
Das Sozialamt ist zuständig für die Ausrichtung der Sozialhilfe. Die Sozialhilfe bezweckt die Sicherung der Existenz sowie die Förderung der wirtschaftlichen und persönlichen Selbstständigkeit bedürftiger Personen. Das Sozialamt ist somit Anlaufstelle für all jene Personen, welche sich in oder kurz vor einer Notlage befinden. Grundsätzlich kommt die Sozialhilfe jedoch nur dann zum Tragen, wenn die bedürftige Person ihre Notlage nicht selbst oder nicht rechtzeitig aus eigenen Mitteln, aus Mitteln von leistungspflichtigen Dritten (Sozialversicherungen, Verwandte etc.) oder aus freiwillig geleisteten Mitteln von Dritten beheben kann. Bestehende Schulden können jedoch in der Regel nicht übernommen werden.


Das Sozialamt gewährt persönliche Hilfe im Sinne von:
  • Betreuung und Beratung
  • Vermittlung von Dienstleistungen anderer Stellen
  • Geltendmachung von Ansprüchen (z.B. bei Sozialversicherungen)

und wirtschaftliche/finanzielle Hilfe in Form von
  • Geldleistungen
  • Kostengutsprachen

Unsere Gemeinde arbeitet mit dem Sozialmedizinischen Zentrum in Siders zusammen. Anfragen sind direkt an deren Büro zu richten. Dienste des SMZ:
  • der Sozialdienst des Sozialmedizinischen Zentrums steht all jenen zur Verfügung, die in einer persönlichen, familiären, sozialen oderfinanziellen Notsituation rasche und wirksame Hilfe benötigen.
  • der Sozialdienst des Sozialmedizinischen Zentrums erarbeitet Lösungen gemeinsam mit den Notleidenden und setzt diese begleitend um.
  • der Sozialdienst steht in engem Kontakt mit Ämtern, Behörden und vielen spezialisierten Sozialorganisationen. Er verfügt zudem über ein gut ausgebautes Informationsnetz für die verschiedensten Anliegen von Hilfesuchenden.